Beratung


Rechtzeitige Vorsorge ermöglicht ein immer noch selbstbestimmtes Leben. Auch wenn ein Mensch die eigenen Angelegenheiten gar nicht mehr oder nur eingeschränkt selbst regeln kann.

Mit einer Vollmacht entscheiden Sie, wer in einer vorübergehenden (z.B. Schlaganfall) oder dauerhaften (z.B. Demenz) Krise für Sie welche Entscheidungen treffen soll. Wer keinen Bevollmächtigen bestimmt hat, riskiert die gerichtliche Bestellung einer völlig fremden Person als Betreuer.

VorsorgeAnwalt Frederic Seebohm fertigt unter genauer Beachtung der individuellen Fragestellung sämtliche Dokumente, die für Alter, Krankheit oder Sterben wichtig sind: Vorsorgevollmacht, Betreuungs-, Patientenverfügung und Testament.